„Wenn die Wellen über mir zusammenschlagen, tauche ich hinab nach Perlen zu fischen.“
Rahmenbedingungen
Erstgespräch & Ablauf
Im Erstgespräch steht das gegenseitige Kennenlernen im Mittelpunkt. Mir ist wichtig, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen gut aufgehoben fühlen. Sie erhalten einen Einblick in meine Arbeitsweise und können in Ruhe prüfen, ob ich die passende Begleitung für Sie bin.
Zu Beginn der Therapie finden die Sitzungen in der Regel einmal pro Woche statt. Je nach persönlicher Situation können auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Die Häufigkeit der Termine kann sich im Verlauf der Therapie an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Eine Einheit dauert 50 Minuten.
Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach Ihrem Anliegen und Ihren Zielen und ist individuell unterschiedlich.
Kosten & Zahlungsmodalitäten
50 Minuten Erstgespräch € 70,-
50 Minuten Einheit € 80,-
Die Honorarkosten sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG umsatzsteuerbefreit. Eine Kostenerstattung durch die Krankenkassen ist derzeit nicht möglich.
Das Honorar können Sie im Nachhinein online überweisen. Erstgespräche bitte ich Sie im Anschluss an das Gespräch in bar zu begleichen.
Absageregelung
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 48 Stunden im Voraus telefonisch, per SMS oder E-Mail abzusagen. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten.
Bei späterer Absage, Terminverschiebung oder Nichterscheinen ohne Absage wird das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass sich die Therapiezeit verkürzt, wenn Sie zu spät zum Termin kommen – das Honorar bleibt davon unberührt.
In Fachausbildung unter Lehrsupervision
Ich befinde mich derzeit im letzten Abschnitt meiner psychotherapeutischen Ausbildung und bin als Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision zur eigenständigen Arbeit berechtigt.
Meine therapeutische Tätigkeit wird regelmäßig von erfahrenen Lehrtherapeut*innen begleitet. Diese Supervision dient der Qualitätssicherung und unterstützt eine sorgfältige und reflektierte Arbeit.
Für Sie bedeutet das, dass Sie neben meiner fachlichen Kompetenz zusätzlich von der Expertise einer sehr erfahrenen Fachperson profitieren.
Selbstverständlich unterliegen alle Inhalte der Supervision der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht gemäß § 45 PThG. Diese gilt uneingeschränkt – sowohl während der gesamten Dauer der Therapie als auch über deren Beendigung hinaus.
Das bedeutet für Sie, dass die Inhalte unserer Zusammenarbeit streng vertraulich sind. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung gebe ich keinerlei Informationen über unsere Gespräche oder den Therapieprozess an Dritte weiter. So ist eine sichere und geschützte Grundlage für unsere gemeinsame Arbeit gewährleistet.
Haben Sie noch Fragen?